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Die Grundflächenzahl, kurz GRZ genannt, gibt das Maß der baulichen Nutzung des Grundstückes bzw. der zu bebauenden Fläche an. Letztendlich bedeutet die GRZ den Faktor der zu überbaubaren Fläche des Grundstückes.
Häufig vorkommende Grundflächenzahlen in Wohngebieten sind z.B. 0,2; 0,25; 0,3; 0,35 und 0,4.
Beispiel:
Ihre Grundstück hat eine Größe von 550 m²
Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,25
dann dürfen Sie 137,5 m² Ihres Grundstückes bebauen (550 * 0,25 = 137,5)
Sie sollten jedoch auch bedenken, dass zu den überbauten Flächen auch Garagen und andere betonierte Flächen zählen. In der Regel nutzen Sie die Grundflächenzahl meistens nicht aus. Eng könnte es jedoch werden, wenn Sie vorhaben ein Bungalow zu bauen, da Sie hier eine größer zu überbauende Fläche haben.
Sollten Sie nun vorhaben ein Bungalow mit einer Wohnfläche von 125 m² Wohnfläche bauen zu wollen, dann beträgt Ihre "überbaute Fläche" ungefähr 130 m² (Außenmaße des Hauses). Wenn Sie nun noch eine Garage bauen wollen wird es schon eng. Jedoch werden sogenannte Nebengebäude nur zu 50% der bebauten Fläche angerechnet.
Ausserdem ist es bis zu einem gewissen Prozensatz möglich/zulässig die GRZ zu überschreiten. Auf alle Fälle sollten Sie beim Bauamt vorsprechen oder einen sogenannten Befreiungsantrag einreichen falls Sie die Grundflächenzahl überschreiten.
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